Zeitung aus der Pfalz erwähnt Wein aus der Pfalz
Die Grenze zur Schleichwerbung wurde noch nicht überschritten
Unter der Überschrift „Das große Heldentreffen“ berichtet eine Regionalzeitung über die Eröffnung der deutschen Hall of Fame des Fußballs. Diese sei mit einer Gala mit Wein aus der Pfalz eröffnet worden. Der Artikel beleuchtet vor allem den Auftritt von DFB-Präsident Reinhard Grindel vor dem Hintergrund einer im Raum stehenden Affäre um seine Person. Dann heißt es im Bericht unter anderem: „Es gab auch leckeren Wein vom Gut Nett aus dem pfälzischen Duttweiler.“ Ein anonymer Beschwerdeführer trägt vor, er sehe in diesem Satz einen unnötigen Hinweis auf ein Produkt, dessen Nennung überhaupt nicht mit dem eigentlichen Inhalt des Artikels in Verbindung stehe. Der Autor habe offensichtlich in diesem überregionalen Beitrag unbedingt einen Regionalbezug unterbringen wollen. Das wäre mit der Einleitung „mit Wein aus der Pfalz“ ja noch in Ordnung gewesen. Die Nennung des Betriebes, dessen Produkt dann auch noch als „lecker“ beschrieben werde, sei seiner – des Beschwerdeführers - Ansicht nach zu viel. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung teilt mit, dass sein Blatt in der Pfalz erscheine. Die Eröffnung der Hall of Fame sei ein Ereignis mit bundesweiter Ausstrahlung gewesen. Dass dabei Wein aus der Pfalz ausgeschenkt wurde, sei für eine Zeitung aus dieser Gegend erwähnenswert. Die Verwendung des Attributs „lecker“ sei dabei ebenso wenig als unzulässige redaktionelle Schleichwerbung anzusehen wie die wertfreie Angabe des Winzers mit Namen und Wohnort.