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Beschwerde gegen Video-Vorschaubild zurückgewiesen

Eine überregionale Tageszeitung berichtet online über Demonstrationen in vielen ostdeutschen Städten gegen die Energie-, die Russland- und die Anti-Corona-Politik der Bundesregierung. Dem Artikel ist ein Video beigefügt, in dem vor allem das Geschehen in einer der Städte dargestellt wird. Hier gab es auch eine Gegendemonstration. Sie habe unter dem Motto „Spuk auf rechts" gestanden. Viele Gegendemonstranten hätten Halloween-Kostüme getragen, heißt es in dem Filmbeitrag weiter. Das Vorschaltbild des Videos zeigt im Vordergrund einen Mann mit einer Totenkopfmaske mit Ziegenhörnern; im Hintergrund laufen Demonstranten. In der längeren Bildunterschrift werden nur die regierungskritischen Demonstrationen erwähnt, nicht aber die Gegenaktionen. Nach Ansicht des Beschwerdeführers führt das Vorschaubild zu dem völlig falschen Eindruck, dass es sich bei dem okkult-verschwörerisch und aggressiv wirkenden Ziegenmasken-Mann um einen der eigentlich bürgerlich-friedlichen Demonstranten handele. Nur im Video erfahre man, dass diese satanisch anmutende Person wohl ein linker Gegendemonstrant sei. Der Textbeitrag weise auf diesen Kontext nicht hin; von Gegendemonstrationen sei überhaupt nur ganz kurz an einer Stelle die Rede. Die Redaktion hätte das Foto für den Leser wahrheitsgetreu und unmissverständlich einordnen müssen und ihn nicht im Unklaren darüber lassen dürfen, welche der erwähnten Personengruppen dahinterstecke. Der Chefredakteur entgegnet, dass das Vorschaubild authentisch von der im Video gezeigten und im Sprechertext benannten „Spuk“-Situation handele und kein Symbolfoto sei. Alles weitere, was der Beschwerdeführer anführe, sei verschwörungstheoretischer Natur.