Krebs Todesursache, nicht Giftschlangen
Regionalzeitung erweckt in der Überschrift einen falschen Eindruck
„Er hielt sich Giftschlangen, nun ist er tot!“ titelt die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung. Im Beitrag geht es um einen Mann, der gestorben ist und giftige Schlangen und Spinnen in seiner Wohnung hinterlassen hat. Der Artikel ist mit einem elf Jahre alten Bild des Mannes illustriert. Es zeigt ihn auf dem Krankenbett. Er wird von der Zeitung als Frank B. (54) bezeichnet. Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass durch die Überschrift der falsche Eindruck erweckt werde, als sei der Mann gestorben, weil er Giftschlangen hielt. Er sei jedoch an Krebs verstorben. Der Beschwerdeführer moniert auch die Veröffentlichung des alten Fotos. Sie sei nicht mehr durch eine mögliche damalige Zustimmung zu einer Veröffentlichung gedeckt. Hier werde der Persönlichkeitsschutz des Verstorbenen verletzt. Die Rechtsvertretung der Zeitung erläutert, dass das kritisierte Foto seinerzeit mit Zustimmung des Abgebildeten entstanden sei. Es habe damals der Illustration eines Artikels gedient, in dem berichtet worden sei, dass der Mann von einer Giftschlange gebissen worden sei. Er selbst habe der Redaktion davon berichtet und erzählt, dass er zu Hause Giftschlangen halte. Auch der nun kritisierte Artikel befasse sich mit dem Hobby des mittlerweile Verstorbenen. Somit habe die Zeitung das Foto veröffentlichen dürfen, weil weder der Betroffene noch seine Angehörigen die damalige Zustimmung zur Veröffentlichung widerrufen hätten. Die Überschrift dürfe man nach Auffassung der Zeitung nicht isoliert vom Text sehen. Im Artikel werde unmissverständlich mitgeteilt, dass der Mann nicht durch einen Schlangenbiss, sondern wegen eines Krebsleidens gestorben sei. Der Beitrag sei zudem von öffentlichem Interesse, da die Nachbarn des Mannes Angst vor einer möglichen Gefährdung durch die Schlagen gehabt hätten. Auch finde keine Dramatisierung des Geschehens statt.