Unverpixeltes Opferfoto veröffentlicht
Beschwerdeausschuss sieht einen schweren Verstoß gegen den Kodex
Eine Boulevardzeitung berichtet online über ein mutmaßliches Tötungsdelikt. Unter der Schlagzeile „Anja K von Mitbewohner getötet? Marvin K. (24) in Holland festgenommen“ zeigt die Redaktion ein Polizeifoto des Tatverdächtigen mit Augenbalken sowie ein unverpixeltes Foto des Opfers. Ein Leser sieht in der Veröffentlichung des Fotos des getöteten Mädchens einen ethischen Verstoß gegen den Opferschutz nach Richtlinie 8.2 des Pressekodex, da das Wissen um die Identität des Opfers in diesem Fall unerheblich sei. Die Rechtsabteilung des Verlages teilt mit, dass es zwar keine ausdrückliche Einwilligung etwa von Angehörigen der Verstorbenen zur Veröffentlichung des Fotos gegeben habe. Allerdings sei das betreffende Foto auf der öffentlichen Facebook-Seite des Opfers für jedermann abrufbar gewesen, weshalb von einem Einverständnis zur Veröffentlichung des Fotos auszugehen sei.