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Erpressungsunterstellung zurückgewiesen

Kein Zweifel: Pressekodex lässt pointierte Überschriften zu

„Bauern drohen mit Versorgungsengpässen“ – so lautet die Überschrift eines Beitrages in der Online-Version eines Nachrichtenmagazins. Es geht um die Auswirkungen der neuen Düngemittelverordnung. Die Lobbyorganisation der Bauern „Land schafft Verbindung“ fordere in einem offenen Brief an Kommissionspräsidentin von der Leyen eine Verschiebung dieser Verordnung und drohe angesichts der Corona-Krise damit, die Lebensmittelproduktion zu reduzieren. Vier Leser des Magazins wenden sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Sie kritisieren im Kern, der Artikel erwecke den Anschein, als würden die Landwirte aktiv damit drohen, keine Lebensmittel mehr herzustellen oder zu liefern. Dabei hätten die Landwirte lediglich vor den Auswirkungen einer neuen Düngeverordnung gewarnt, deren Folge es sein könnte, dass die Versorgung mit Lebensmitteln aus und für Deutschland nicht mehr ohne weiteres sichergestellt sei. Der Brief an Frau von der Leyen werde so interpretiert, als missbrauchten die Landwirte die derzeitige Situation, die Bevölkerung zu erpressen. Der Beitrag – so die Beschwerdeführer – sei einseitig und gebe den Inhalt des Briefs „massiv falsch“ wieder. Die Rechtsabteilung des Verlages nimmt zu den Beschwerden Stellung. Niemand bezweifle, dass die Überschrift zu dem Artikel pointiert sei. Niemand bezweifle auch, dass der Pressekodex pointierte Überschriften zulasse. Es lasse sich - so die Rechtsvertretung des Magazins – trefflich darüber streiten, ob man das Wort „drohen“ als Zusammenfassung passend findet. Man könne aber nicht darüber streiten, ob seine Verwendung presseethisch zulässig sei.