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Unkritischer Beitrag erweckt falsche Hoffnungen

Zeitung lässt einen Arzt seine zweifelhafte These ausbreiten

Eine Regionalzeitung berichtet online über einen Hausarzt, der seine Patienten mit einer Vitamin-D-Therapie behandelt. In der Überschrift steht die Aussage: „Vitamin D schützt vor Tod an Corona“. Im Beitrag legt der Arzt ausführlich seinen Ansatz dar, wonach das Ausmaß der Pandemie auf eine chronische Unterversorgung eines Großteils der Bevölkerung mit Vitamin D zurückzuführen sei. Der Arzt beruft sich dabei auf eine RKI-Studie zum Vitamin-D-Mangel in Deutschland. „Der stärkste Schutzfaktor gegen den Tod an Corona ist die gezielte Gabe von Vitamin D“, wird der Arzt zitiert. Die Zeitung berichtet, dass der Mediziner Vitamin-D-Präparate entwickelt habe, “berechnet nach seiner eigens entwickelten Formel“. Ein Leser der Zeitung legt seiner Beschwerde die Mahnung zugrunde, gerade in Zeiten der Pandemie sollten Medien ehrlich agieren und auch kritisch berichten. Dieser Artikel sei nichts Anderes als eine Werbeanzeige für einen Arzt, der sich mit der Leichtgläubigkeit der Menschen die Taschen fülle. Die Rechtsvertretung der Zeitung bezeichnet den kritisierten Artikel als ausgewogen und journalistisch sorgfältig aufbereitet. Eine Anpreisung der bei dem Mediziner erhältlichen Vitaminpräparate finde nicht statt. Auch werde die Web-Site des Arztes nicht genannt. Der Artikel konzentriere sich stattdessen auf die Grundaussage des Mediziners, dass viele - besonders ältere - Menschen an einem Vitamin-D-Mangel leiden und dieser einen Einfluss auf den Verlauf von Atemwegserkrankungen habe. Bei dem beanstandeten Artikel handele es sich keinesfalls um eine unkritische Berichterstattung oder gar Werbung für den Arzt. Den Lesern werde auch keine unbegründete Hoffnung auf eine einfache und schnelle Beendigung der Pandemie gemacht.