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Auf dem Weg zum „Genuss-Frühling“

Illustrierte präsentiert Produkte mit Preisen und Bezugsquellen

Eine Illustrierte berichtet in der Rubrik „Extra Ostern“ über Kulinarisches für die Festtage. Unter der Überschrift „Dreimal würzig“ stellt sie drei Weine vor, beurteilt sie positiv und nennt jeweils Weinkellerei und Preis. Zwei Seiten weiter werden – ebenfalls im Hinblick auf Ostern – Produkte präsentiert, mit denen der Genuss-Frühling einziehe. Vorgestellt werden eine Eis-Marke, ein Rapsöl, ein Rezeptbuch, ein Weißwein, ein Kaffee, ein „Prosecco“, ein Bio-Riegel, Pulver-Milch und ein veganer Osterhase. In der Regel werden Preise und Bezugsquellen genannt. Ein Leser der Illustrierten kritisiert, dass die Redaktion einzelne Produkte mit Preisen und Bezugsquellen vorstelle. Nirgends sei zu erkennen, weshalb ausgerechnet diese Produkte angepriesen würden. Es gebe sicher vergleichbare Produkte, die jedoch nicht erwähnt würden. Der fehlende Hinweis auf Werbung lasse den Verdacht auf Schleichwerbung aufkommen. Der Bereich Recht des Verlages weist den Vorwurf der Schleichwerbung zurück. Es handele sich hier um eine rein redaktionelle Veröffentlichung und gerade nicht um eine bezahlte Veröffentlichung. Weder der Verlag noch die Autorin erhielten für die Veröffentlichungen Geld oder geldwerte Vorteile. Dass die Produkte überhaupt, wie vom Beschwerdeführer beanstandet, beschrieben würden, gehöre zweifelsfrei zu den ureigensten Aufgaben einer Redaktion. Diese entspreche damit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit.