Missverständnis um eine Koran-Sure
Chefredakteurin weist den Vorwurf der Falschbehauptung zurück
Eine regionale Boulevardzeitung berichtet über einen Konflikt zwischen dem Sänger Bushido und Arafat Abou-Chaker, einer leitenden Figur des gleichnamigen Berliner Familienclans. Thema ist ein Rechtsstreit um Immobilien, in dessen Folge sich Bushidos Frau bedroht fühlt und sich dazu öffentlich äußert. Die Zeitung schreibt: „Auslöser für Anna-Maias öffentliche Äußerung war ein Beitrag von Arafat Abou-Chaker. Er zitiert darin eine Sure (Vers) aus dem Koran, in dem es um Heuchler und Lügner geht. Darin heißt es u. a.: ´Möge Allah solche Menschen zur Wahrheit leiten oder sie und ihre Familien vernichten´! Dazu schreibt Abou-Chaker: ´Das passt zu Dir … bald´“. Der Berichterstattung beigestellt ist eine Grafik, in der die Äußerungen auf den Social-Media-Kanälen gezeigt werden. Ein Leser der Zeitung wirft dem Autor vor, er zitiere falsch. Einen solchen Vers gebe es im Koran nicht, auch nicht ansatzweise. Es handele sich lediglich um die Aussage von Abou-Chaker auf Instagram. Trotz mehrfacher Information über Facebook habe der Autor des Zeitungsberichts auf den Hinweis nicht reagiert. Die Chefredakteurin der Zeitung weist den Vorwurf zurück, der Autor des Beitrages habe falsch zitiert. Allenfalls handele es sich um eine leicht missverständliche Formulierung. Für einen Verstoß gegen die Presseethik sei dies zu wenig. Es gehe im Kern um einen Satz, den der Clan-Obere Abou-Chaker formuliert habe. Der Autor habe nichts anderes behauptet und schon gar nicht suggeriert, es handele sich um einen Vers aus dem Koran.