Journalistische Sorgfaltspflicht missachtet
Es stimmt nicht, dass das Klinikum Offenburg Helfer sucht
„Das Klinikum Offenburg sucht händeringend Helfer!“ Unter dieser Überschrift erscheint eine Meldung online in einer Boulevardzeitung. Ein Leser der Zeitung sieht in der Veröffentlichung einen Verstoß gegen Ziffer 2 des Pressekodex (Journalistische Sorgfaltspflicht). Entgegen der Behauptung im Artikel habe das Klinikum Offenburg – weder in der Corona-Krise noch davor – händeringend Helfer gesucht. Dies sei eine Falschmeldung. Die Zeitung will inhaltlich zu der Beschwerde nicht Stellung beziehen.