Zwei Großfamilien gehen aufeinander los
Nach Messerstecherei in München: Drei Männer sind in Haft
Eine lokale Boulevardzeitung berichtet online und gedruckt unter der Überschrift „Messerstecherei am Maximiliansplatz: Drei Männer in Haft!“ über Ermittlungen nach einer Messerstecherei in der Münchener Innenstadt mit tödlichem Ausgang. Die Zeitung schreibt u.a.: „Mit Messern und Macheten sind am Donnerstagabend zwei rumänische Großfamilienaufeinander losgegangen“. Nach dem „Clan-Krieg“ rätselten die Ermittler über das Mordmotiv. Die Polizisten suchen Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben. Die Redaktion schreibt: „Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen handelt es sich bei dem Clan-Krieg auf der Maximilianstraße um zwei Großfamilien, die wohl aus der Roma-Sinti-Gemeinschaft stammen.“ Beschwerdeführer in diesem Fall ist der Landesverband Bayern vom Verband Deutscher Sinti und Roma. Dessen Vorsitzender kritisiert, dass die Zeitung die Minderheitenzugehörigkeit hervorhebe, ohne dass dies für das Verständnis des Sachzusammenhangs erforderlich wäre. Der Verband sieht die Ziffer 12, Richtlinie 12.1, des Pressekodex (Diskriminierungen) verletzt. In Bayern lebten 12.000 Sinti und Roma. Diese würden durch die Berichterstattung öffentlich stigmatisiert. Betroffen mache den Verband, dass der Pressebericht erneut von zahlreichen Hasskommentaren aus der rechten Szene in sozialen Netzwerken begleitet worden sei. Der Chefredakteur der Zeitung schreibt, die mutmaßliche Minderheitenzughörigkeit der Tatverdächtigen sei im vorliegenden Fall für das Verständnis des Beitrages nicht von entscheidender Bedeutung. Die Nennung hätte unter journalistischen Gesichtspunkten besser unterbleiben sollen. Die Redaktion werde in Zukunft genauer hinschauen und diesen Vorgang zum Anlass nehmen, um die Kolleginnen und Kollegen nochmals für das Thema zu sensibilisieren. Den Online-Beitrag habe die Redaktion überarbeitet.