Opfer-Angehörige unverfremdet gezeigt
Der Fehler passierte bei der Überspielung auf eine Smartphone-App
„Wir bringen es auf eine traurige Liste“ – unter dieser Überschrift berichtet die Online-Ausgabe einer überregionalen Tageszeitung über den Absturz der Germanwings-Maschine beim Flug 4U9525. In der App für Smartphones findet sich dazu ein Foto, das trauernde Angehörige der Opfer des Flugzeugabsturzes unverfremdet zeigt. Ein Nutzer der App vermutet einen Verstoß gegen Richtlinie 8.4 des Pressekodex. Die Chefredaktion der Zeitung gibt dem Beschwerdeführer Recht. Das Foto hätte so nicht veröffentlicht werden dürfen. Es sei auch nicht Praxis der Redaktion, Fotos von Angehörigen von Katastrophenopfern zu veröffentlichen. Nachforschungen hätten ergeben, dass ein technischer Defekt bei der Ausspielung in die Smartphone-App passiert sein muss. Mittlerweile sei der Fehler behoben.