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Identität einer Künstlerin leicht herauszubekommen

Kein Verstoß, weil es sich um eine Person der Zeitgeschichte handelt

Eine Leipziger Künstlerin befindet sich unter den Opfern des Germanwings-Absturzes, bei dem im Frühjahr 2015 150 Menschen in den französischen Alpen den Tod fanden. Das berichtet die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung. Sie beruft sich auf die Aussage eines Sprechers der Stadt. Die Redaktion nennt den Vornamen, den abgekürzten Nachnamen und das Alter der Frau. Außerdem wird aus Facebook-Eintragungen zitiert, in denen ihr Tod bedauert wird. Aus Facebook stammt auch das Foto, das dem Text beigestellt ist. Aus Sicht einer Leserin der Zeitung ermöglicht die Nennung des Vornamens und abgekürzten Nachnamens in Verbindung mit Angaben, in welchen Zeiträumen und in welchen Galerien die Künstlerin schon ausgestellt hat, eine schnelle Identifizierung. Das sei ein Verstoß gegen die Ziffer 8 des Pressekodex (Schutz der Persönlichkeit). Die Rechtsvertretung der Zeitung stellt fest, bei der Betroffenen handele es sich über eine geschätzte und in der Kunstszene beachtete Künstlerin, deren Tod für Bestürzung und Anteilnahme gesorgt habe. An der örtlichen Kunsthochschule sei eine Gedenkstätte für sie errichtet worden. Zahlreiche andere Medien hätten über sie mit vollem Namen berichtet. Ein Nachruf in deutscher und englischer Sprache sei im Internet veröffentlicht worden. Auch sei kurz nach dem Germanwings-Absturz eine vollständige Namensliste der Opfer abrufbar gewesen.