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Kandidat: Keine Zeile über mich in der Zeitung

Politische Akteure müssen nicht alle gleich behandelt werden

Gegenstand der Beschwerde ist die Berichterstattung einer Regionalzeitung über den Landtagswahlkampf in ihrem Verbreitungsgebiet. Der Beschwerdeführer in diesem Fall ist Kandidat der Freien Wähler. Er beklagt, dass die Zeitung während des Wahlkampfes keine Zeile über ihn veröffentlicht habe. Der stellvertretende Chefredakteur weist die in der Beschwerde geäußerten Vorwürfe zurück. Weder der Kandidat noch seine Partei hätten im Wahlkampf vor Ort eine wesentliche Rolle gespielt. Dass die Redaktion kein großes Kandidatenporträt über den Beschwerdeführer veröffentlicht habe, sei also eine redaktionelle Entscheidung. Er beruft sich auf Relevanzkriterien. Bei Kandidaten der Piratenpartei, der Basis oder der Klimaliste BW habe man genauso gehandelt. Dass der Kandidat der ÖDP vorgestellt worden sei, hänge damit zusammen, dass dieser seit vielen Jahren im Kreistag sitze und die örtliche Politik somit maßgeblich mitgeprägt habe. Im Übrigen habe die Zeitung die Kandidatur des Beschwerdeführers gemeldet. Der örtliche Redaktionsleiter habe dem Kandidaten darüber hinaus angeboten, seine Wahlkampftermine zu veröffentlichen, wenn er entsprechende Informationen an die Zeitung schicke. Von diesem Angebot habe der Beschwerdeführer keinen Gebrauch gemacht.