Homöopathie für Kinder unkritisch dargestellt
Internet-Portal nennt nur das Arzneimittel eines einzelnen Herstellers
Ein Internetportal, dessen Themenschwerpunkt im Bereich Mutter und Kind angesiedelt ist, berichtet über die homöopathische Behandlung von Kindern. Die Seite mit dem Artikel ist oben rechts mit dem Hinweis „Präsentiert von DHU“ gekennzeichnet. Dabei handelt es sich um einen Hersteller von homöopathischen Arzneimitteln. In den Text eingeklinkt ist ein Kasten unter der Überschrift „Weitere Informationen“. Darin wird auf ein Buch mit dem Titel „Homöopathie für Kinder“ und einen Link zum Verlag hingewiesen, bei dem man das Buch bestellen kann. Ein Nutzer des Internetportals kritisiert, dass in dem Artikel völlig unkritisch über eine umstrittene Behandlungsmethode berichtet werde. lm Beitrag werde ein Produzent von homöopathischen Arzneimitteln genannt. Weder der Beitrag selbst noch der Info-Kasten mit dem Buch-Link werde als Anzeige gekennzeichnet. Die unkritische Berichterstattung lasse aber vermuten, dass es sich um Werbung handele. Der Beschwerdeführer sieht Ziffer 7 des Pressekodex (Trennungsgebot von werblichen und redaktionellen Inhalten) verletzt. Bei der Angabe einer Dosierungsanleitung für eine Medikamentengruppe könne es sich zudem um eine Verletzung der Ziffer 14 des Pressekodex (Medizin-Berichterstattung) handeln. Die Leitung des Internetportals verweist auf eine vorangegangene Beschwerde des gleichen Beschwerdeführers in vergleichbarer Sache. Eine Rüge sei im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens in eine Missbilligung umgewandelt worden. An dem Tag, an dem der Beschwerdeführer erneut den Presserat eingeschaltet habe, sei das Portal mit der Presseratsentscheidung über die erste Beschwerde konfrontiert worden. Man habe also gar keine Chance zu der Überlegung gehabt, eventuell etwas an der kritisierten Präsentation der Inhalte zu ändern. Die Portal-Leitung hält die Kennzeichnung „Präsentiert von DHU“ nach wie vor für korrekt und kodexkonform. Die Beschwerdegegnerin berichtet, sie habe sich entschlossen, den Buchtipp als Anzeige zu kennzeichnen, obwohl er keine Anzeige sei. In der jetzigen Form könne der Tipp wohl keinen Anlass mehr für Kritik bieten.