„Deshalb nennen wir Andreas Lubitz beim Namen“
Chefredakteur erläutert seinen Lesern die Entscheidung der Redaktion
„Wir versuchen zu begreifen“ überschreibt die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung einen Bericht über das Flugzeugunglück, bei dem im März 2015 in den französischen Alpen 150 Menschen ums Leben gekommen sind. Der Co-Pilot habe die Maschine und 149 Menschen absichtlich abstürzen lassen. Andreas Lubitz sei zum Zeitpunkt der Tragödie allein im Cockpit gewesen, nachdem er den Kapitän auf diesem Flug ausgesperrt habe. Warum der Mann die Maschine in die Katastrophe gesteuert habe, sei noch unklar. In einem Kommentar mit dem Titel „Warum wir Namen und Gesicht von Andreas Lubitz abbilden“ erläutert der Chefredakteur die Gründe der Redaktion für eine identifizierende Berichterstattung. Ihm widerspricht einer seiner Leser. Er sei entsetzt, dass weder der Nachname abgekürzt werde noch Lubitz´ Bilder verfremdet würden. Die Zeitung habe etwa im Kommentar des Chefredakteurs in der Folgeberichterstattung das Bild des Co-Piloten noch größer als vorher abgedruckt. Der Beschwerdeführer sieht darin eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Piloten und seiner Hinterbliebenen. Deren Leben werde durch die Namensnennung zusätzlich belastet. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, die Redaktion habe sich nach juristischer Beratung und journalistischer Abwägung dazu entschlossen, den Namen des Mannes zu nennen und sein Foto unverfremdet zu zeigen. Das öffentliche Interesse überwiege in diesem Fall die Persönlichkeitsrechte. Was die Angehörigen von Andreas Lubitz empfinden, lasse sich nur erahnen. Die Namensnennung jedoch dürfte wohl den kleinsten Teil ihres Leids ausmachen. Der Co-Pilot sei durch die von ihm herbeigeführte Tragödie „eine historische Figur, eine Person der Zeitgeschichte“ geworden. In einem Kommentar habe man die Leser über die Beweggründe der Redaktion informiert, identifizierend zu berichten. Damit habe die Zeitung einwandfrei, nachvollziehbar und transparent gehandelt.