Angehörige unangemessen mit Unfall konfrontiert
Den Tod eines Motorradfahrers mit zu vielen Details dokumentiert
Die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung berichtet über den tödlichen Unfall eines Motorradfahrers. Zum Artikel gestellt ist eine Bilderstrecke. Die Fotos zeigen Rettungsarbeiten und den Abtransport des Verunglückten. Eine Leserin hält die gezeigten Abbildungen für pietätlos. Ihre Veröffentlichung lasse den Respekt vor der Familie des Toten vermissen. Die Rechtsvertretung der Zeitung vertritt die Auffassung, dass die wiedergegebenen Abbildungen die Menschenwürde des Verstorbenen wahrten. Der Verunglückte selbst sei auf den Bildern nicht einmal ansatzweise zu erkennen. Gezeigt werde lediglich der abgedeckte Leichnam. Ein Foto sei bewusst verpixelt worden, um jede Erkennbarkeit auszuschließen. Auch sei der Name des Motorradfahrers nicht genannt worden. Die Bilder verdeutlichten leidglich die Dimension des Unfalls und die Gefahren des Motorradfahrens. Dass Freunden und Nachbarn bekannt sei, wessen verdeckte Leiche auf den Fotos abgebildet sei, begründe keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten des Verstorbenen. An einem Motorradunfall mit tödlichen Folgen bestehe ein öffentliches Interesse. Daher habe die Zeitung in nicht identifizierender Weise berichten dürfen. Schließlich sieht die Rechtsvertretung in der Veröffentlichung keine unangemessen sensationelle Darstellung von Leid. Der Autorin des Beitrags sei es nur darum gegangen, die Nutzer umfassend über die Dimension des Unfalls und seine tragischen Folgen zu informieren.