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Familiendrama mit Herkunftshinweis

Zeitung hätte Herkunft eines Ehepaares nicht nennen dürfen

„Mann metzelt Mutter vor den Augen der Kinder nieder“ titelt die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung. Es geht im Bericht um ein Gewaltverbrechen. Ein Mann hat versucht, seine Frau zu erstechen. Im Beitrag heißt es: „Die beiden Kinder des syrischen Paares sollen die Bluttat mit angesehen haben.“ Eine Leserin der Zeitung sieht die Ziffer 12 (Diskriminierungen) des Pressekodex verletzt. Die Chefredaktion beruft sich wegen der Nennung der Herkunft des Ehepaares auf eine Mitteilung der Polizei. Die Information sei auch nicht in der Überschrift hervorgehoben, sondern eher versteckt in einer Bildunterschrift mitgeteilt worden. Die Redaktion erachtet die zurückhaltende Erwähnung der Nationalität des Paares insofern für relevant, als die Familie höchstwahrscheinlich durch den Krieg in ihrem Heimatland stark traumatisiert und nach der Flucht psychisch beeinträchtigt gewesen sei. Der Chefredakteur sieht durch die Erwähnung keine Gefahr der Diskriminierung aller Syrer. Es sei klar, dass hier über ein individuelles Fehlverhalten berichtet worden sei.