Veröffentlichung lässt Respekt vermissen
Regionalzeitung berichtet identifizierbar über Opfer eines Bus-Unglücks
Eine Regionalzeitung berichtet online über ein Busunglück, dem auf Madeira 29 Menschen zum Opfer fielen. Dem Artikel beigestellt ist eine Fotogalerie mit Bildern von den Bergungsarbeiten. Unter anderem ist ein Opfer zu sehen, das sich ein Tuch an den Kopf hält und von einer Frau und einem Sanitäter gestützt wird. Ein weiteres Foto zeigt den verunglückten Bus, vor dem sich Rettungskräfte und Opfer befinden. Teilweise sind leblose Körper am Boden liegend zu erkennen. Ein Bild zeigt eine Frau, die, von Rettungskräften gestützt, vom Bus weggeführt wird. Dahinter folgen Sanitäter mit einem Schwerverletzten auf einer Trage. Weitere Fotos zeigen Rettungskräfte bei der Arbeit. Zwei Leser der Zeitung wenden sich mit einer Beschwerde an den Presserat gegen die Berichterstattung. Auf den Fotos seien Unfallopfer unverpixelt zu erkennen. Viele Angehörige wüssten noch nichts von dem Unglück und müssten ihre Lieben so in der Zeitung sehen. Die Veröffentlichung sei Angehörigen und Opfern gegenüber respektlos. Ein Beauftragter des Verlages trägt vor, dass auf den Fotos der Bildergalerie keine Toten oder Schwerverletzen zu erkennen seien. Lediglich eines der Bilder zeige einen möglicherweise leicht verletzten Mann, der von zwei Helfern gestützt aufrecht geht und sich ein Taschentuch an die Stirn hält. Das Gesicht des Mannes sei nicht zu identifizieren. Ansonsten seien lediglich Helfer und unverletzte Personen auf den Bildern zu erkennen. Ein Verstoß gegen die Richtlinie 8.2 (Opferschutz) liege nicht vor.