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Grenze zur Schleichwerbung überschritten

Bericht über neue Flugverbindung und spanisches Reiseziel

Eine regionale Boulevardzeitung veröffentlicht einen Beitrag unter dem Titel „Dieses beliebte Sommerziel wird jetzt ab Hamburg angeflogen“. Der Artikel informiert über ein neues Angebot der Airline Eurowings, die künftig ab Mai jeden Samstag und ab Juni zusätzlich jeden Dienstag von Hamburg nach Alicante fliege. Ein Mitarbeiter des Hamburger Flughafens kommt im Bericht zu Wort und äußert sich positiv zu der neuen Verbindung bzw. zu dem Reiseziel Alicante. Am Ende des Beitrages teilt die Redaktion die Ticketkosten mit. Ein Leser der Zeitung wendet sich mit dem Vorwurf der Schleichwerbung an den Presserat. Der Chefredakteur der Zeitung betont in seiner Stellungnahme, dass an Nachrichten über neue Flugverbindungen bei der Leserschaft erfahrungsgemäß ein großes Interesse besteht. Deshalb habe man über die Neueinführung einer Verbindung von Hamburg nach Alicante berichtet. Die Veröffentlichung sei weder bezahlt worden noch handele es sich dabei um Werbung.