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Michael Schumacher zu Irreführung der Leserschaft missbraucht

Überschrift erweckt den falschen Eindruck, dass es im Artikel um den Ex-Rennfahrer geht

Eine Illustrierte titelt online: „Michael Schumacher: Jetzt packt sein einstiger Weggefährte aus“. Bebildert ist der Artikel mit einem Porträtfoto von Schumacher. Dieser habe eine sagenhafte Formel-1-Karriere hinter sich, beginnt der Artikel. Auch sein Kollege Lewis Hamilton gelte als absolutes Ausnahmetalent. „Doch nicht alle scheinen den 38-Jährigen sympathisch zu finden“, heißt es weiter über Hamilton. Schumachers ehemaliger Weggefährte Joan Villadelprat teile in einer spanischen Online-Zeitung heftig gegen Hamilton aus. Im weiteren Artikel geht es um die Kommentare Villadelprats über Hamilton und über einen weiteren Rennfahrer. - Der Beschwerdeführer hält die Aufmachung des Berichts für reine Sensationsberichterstattung und Clickbait (Lockmittel zum Anklicken des Artikels). Michael Schuhmacher werde nur als Symbolbild genutzt. Die eigentliche Nachricht habe nichts mit ihm zu tun. - Der Verlag weist auf die Unterzeile der Überschrift hin: „Michael Schumachers ehemaliger Weggefährte kann seine Formel-1-Kritik einfach nicht mehr zurückhalten...“. Der unvoreingenommene und verständige Durchschnittsleser erfahre mithin sofort, dass es in dem Artikel um eine Kritik an der Formel 1 gehe. Wer genau was und wen kritisiere, bleibe an dieser Stelle zwar noch offen, werde aber sogleich präzisiert: Es handele sich um den ehemaligen Formel-1-Manager Joan Villadelprat, der mit Schumacher zwei Weltmeistertitel gewann. In dem Artikel werde die von Villadelprat jüngst geäußerte Kritik an Hamilton wiedergegeben. Hamilton und Schumacher verbinde, dass sie beide mehrfach die Formel 1 gewannen und sie beide wohl zu den erfolgreichsten Rennfahrern aller Zeiten gehörten. Diese Gemeinsamkeit stelle die Redaktion der Berichterstattung voran; dies geschehe im Rahmen der Gestaltungsfreiheit, die durch das Grundrecht auf Pressefreiheit garantiert sei. Die Berichterstattung sei wahrheitsgemäß, an ihr bestehe ein überragendes öffentliches Interesse. Sie enthalte auch keine unangemessen sensationelle Darstellung, die einen Menschen zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, herabwürdige. - Der Beschwerdeausschuss spricht einstimmig eine öffentliche Rüge aus. Unter der Überschrift „Michael Schumacher: Ein ehemaliger Weggefährte packt aus” erwartet die Leserschaft einen Bericht über Schumacher. Das beigefügte Foto von Schumacher verstärkt diese Erwartung noch. Im Artikel geht es jedoch um die Kritik von Villadelprat an Hamilton. Der unzureichende Bezug zwischen Überschrift und Gegenstand des Textes ist eine übertrieben sensationelle Berichterstattung nach Ziffer 11 und eine schwerwiegende Irreführung der Leserschaft nach Ziffer 1 des Pressekodex. Die fehlgeleitete Erwartung ist dazu geeignet, die Glaubwürdigkeit der Presse in Frage zu stellen.