Fliegerei: Lücken im Kontrollsystem
Diskussion um die Schweige-Rechtsregeln der Ärzte von Piloten
Eine regionale Boulevardzeitung berichtet auf ihrer Titelseite über den Germanwings-Todesflug 4U9525 und zeigt den Co-Piloten, der die Maschine mit 150 Menschen an Bord bewusst in den Tod geflogen hat, mit einem unverfremdeten Bild. Die Überschrift zum Artikel lautet: „Wieso durfte so einer noch fliegen?“ Weiter ist zu lesen: „Der Amok-Pilot: Psychisch krank und Sehstörungen!“ Unter der Überschrift steht der Satz: „Das Kontroll-System hat versagt, die Angst bleibt…“ Nach Meinung eines Lesers der Zeitung sind die Tatsachenbehauptungen auf der Titelseite nicht durch juristische Voraussetzungen abgedeckt. Er kritisiert auch die Bezeichnung „so einer“. Er selbst fühle sich durch eine derartige Darstellung in seinen menschlichen Gefühlen zutiefst verletzt. Nach Darstellung der Rechtsabteilung der Zeitung sei es der Redaktion nicht darum gegangen, die Würde des Co-Piloten zu verletzen. Ihr Anliegen sei es vielmehr gewesen, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf offensichtliche Lücken im Kontrollsystem zu lenken. Die Chefredaktion bedauere es, wenn sie durch die Gestaltung der Titelseite Gefühle der Leser bzw. des Beschwerdeführers verletzt habe. Die Chefredaktion ergänzt die Stellungnahme der Rechtsabteilung durch den Hinweis, nach der Germanwings-Katastrophe seien immer mehr Details herausgekommen. Spätestens mit der Nachricht, dass der Co-Pilot schon einmal eine depressive Episode durchlebt und an massiven Seh-Problemen gelitten habe, sei klar geworden, dass das Kontrollsystem bei der Lufthansa-Tochter Germanwings total versagt habe. Als Konsequenz daraus habe die Redaktion in der Überschrift die Frage gestellt, warum so einer noch habe fliegen können. Die Zeitung habe eine Diskussion angestoßen, in deren Verlauf auch die Frage aufgeworfen worden sei, ob Piloten-Ärzte anderen Schweige-Rechtsregeln unterworfen sein müssten als andere Mediziner.