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„Falsches Zitat kann zu Verängstigung führen“

Zeitung: Aussage allenfalls „leicht ungenau“ wiedergegeben

Wirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus sind Thema in der Online-Version einer Boulevardzeitung. Diese zitiert die Virologin Ulrike Protzer von der TU München. „Ohne etwas zu tun, hätte das Coronavirus in Deutschland eine Million Menschenleben gekostet.“ Mit den nun getroffenen Maßnahmen könne man davon ausgehen, dass „man diese Zahl auf deutlichst unter 100.000, hoffentlich unter 20.000 senken“ könne. Ein Leser der Zeitung kritisiert einen Verstoß gegen Ziffer 2 des Pressekodex (Journalistische Sorgfaltspflicht). Nach Rücksprache mit Frau Professor Protzer handele es sich nicht um ein Originalzitat. Es sei sinnentstellend geändert worden. Frau Professor Protzer habe nach eigenen Angaben gesagt: „Ich habe nicht gesagt, dass das Virus eine bestimmte Anzahl Toter gekostet hätte, sondern dass es Berechnungen gibt, die das berechnet haben“. Nach Ansicht des Beschwerdeführers ist eine Richtigstellung dringend erforderlich. Das falsche Zitat führe zu einer Verängstigung der Bevölkerung. Der Presserat befragt Frau Protzer selbst nach ihrem Originalzitat. Sie hat nach eigenen Angaben gesagt: „Es gab Berechnungen, die besagen, dass es bis zu einer Million Tote geben könnte, wenn man nichts tut.“ Ihre Aussage sei also „etwas weniger konkret, als es dort zitiert wird. Der Chefredakteur der Zeitung bezeichnet die Zitat-Wiedergabe durch die Redaktion als allenfalls leicht ungenau und jedenfalls im Bereich der äußersten Geringfügigkeit. Der presseethische Vorwurf gegen die Zeitung reduziere sich allenfalls darauf, dass möglicherweise das in direkter Rede gehaltene Zitat besser in indirekter Rede hätte wiedergegeben werden sollen.