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In Anführungszeichen muss Zitat wörtlich stimmen

Ratsherr beklagt sinnentstellende Wiedergabe eines Zitats

Eine Regionalzeitung berichtet über eine Ratsversammlung in einer Stadt ihres Verbreitungsgebietes. Ein Tagesordnungspunkt ist dabei die Wahl der neuen Umweltbeauftragten. Ein Ratsherr wird wie folgt im Wortlaut zitiert: „Wenn Sie sagen, die Ratsmitglieder sollen jünger und glaubhafter werden, wie können Sie überhaupt noch in den Spiegel gucken.“ Der Ratsherr ist in diesem Fall der Beschwerdeführer. Er beklagt, dass die Redaktion ihn in sinnentstellender Weise zitierte. Sein korrektes Zitat, das auch in der Niederschrift des Sitzungsverlaufs nachzulesen sei, laute so: „Wenn Sie – wie die (er nennt eine andere Zeitung) berichtet – fordern, die Politik soll jünger und weiblicher werden, und wenn Sie sich daran erinnern, wie Sie im Ausschuss argumentiert haben, wie können Sie da morgens noch in den Spiegel gucken. Ein Redakteur der Regionalzeitung teilt mit, diese habe nach einer entsprechenden Forderung des Beschwerdeführers sein Zitat mit einem Foto des Beschwerdeführers richtiggestellt.