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Opfer-Angehörige identifizierend dargestellt

Die Gesichter hätten unkenntlich gemacht werden müssen

Eine Regionalzeitung veröffentlicht einen Bericht mit dem Titel „Deutsche Schulklasse stirbt bei Flugzeugkatastrophe in den Alpen“. Über dem Text ist ein Bild platziert. Es zeigt trauernde Angehörige am Flughafen in Barcelona, von wo aus der Germanwings-Flug 4U9525 gestartet war. Die Angehörigen werden unverfremdet gezeigt. Die identifizierende Darstellung der Angehörigen von Opfern verstößt nach Auffassung eines Lesers der Zeitung gegen presseethische Grundsätze des Pressekodex. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung bekennt, dass die Veröffentlichung des Fotos ein Fehler gewesen sei. Die Redaktion habe dazu noch am gleichen Tag online eine Erklärung abgegeben und ihr Bedauern zum Ausdruck gebracht. Auch in der Print-Ausgabe habe die Erklärung tags darauf gestanden.