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Bezeichnung „schwul“ ist nicht diskriminierend

Regionalzeitung verwendet den Begriff in einer Überschrift

„Schwuler will Trump ablösen“ titelt eine Regionalzeitung. Im Bericht geht es um den Aufstieg eines demokratischen Präsidentschafts-Kandidaten. Im 18 Personen umfassenden Feld der Herausforderer Trumps sei der homosexuelle Demokrat aus dem Mittleren Westen nicht mehr als ein Zählkandidat gewesen. Nun sei er ein Star. Dass der Veteran der Navy, der in Afghanistan gedient habe, zur Kandidatenvorstellung seinen Ehemann mitgebracht habe, mache den Mann aus Indiana auch interessant für die eher linken Demokraten an der Ost- und der Westküste. Der Beschwerdeführer sieht in der Überschrift einen Verstoß gegen die Ziffer 12 des Pressekodex (Diskriminierungen). Hier werde ein homosexueller Politiker diskriminiert. Der Mann werde auf seine sexuelle Orientierung reduziert, die für das von ihm angestrebte Amt völlig unerheblich sei. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, dass ihn die Beschwerde eines früheren Lokalchefs seiner Zeitung ein wenig verwundert habe, da dieser eigentlich wissen müsste, dass in der Redaktion kein Platz für Diskriminierungen jeglicher Art sei. Gerade in der Homosexuellenszene sei die Bezeichnung „schwul“ nicht negativ besetzt, sondern werde als ein völlig normaler Ausdruck verwendet. Der Amerikaner Pete Buttigieg präsentiere sich ganz offensiv und selbstbewusst als Gegenentwurf zu Donald Trump, der von vielen US-Bürgern als frauenfeindlich, rassistisch und homophob empfunden werde. Mit Überschrift und Text – so der Chefredakteur abschließend – habe die Redaktion versucht, diesen Umstand völlig unverklemmt zu thematisieren. Erst in der Aufforderung, dies zu unterlassen, sehe er eine Diskriminierung. Die Überschrift als Reduzierung auf die sexuelle Orientierung zu werten, sei deshalb abwegig.