Entscheidungen finden

„Videoüberwacht“ in fünf Sprachen

Skurriler Streit um ein Schild mit Diebstahl-Warnungen

Dieb lässt sich filmen, wie er in (…) eine Kaffeemaschine klaut“ – unter dieser Überschrift berichtet eine Regionalzeitung über einen Diebstahl, der von einer Überwachungskamera aufgenommen wurde. Der Dieb habe wohl einen Hinweis übersehen, in dem in deutscher und polnischer Sprache darauf hingewiesen werde, dass der Tatort videoüberwacht sei. Eine Leserin kritisiert die aus ihrer Sicht diskriminierende Aussage, in Bezug auf Diebstahlfälle ein Schild auf Deutsch und Polnisch zu gestalten. Das erinnere fatal an NS-Seiten. Eine Woche später veröffentlicht die Zeitung einen Beitrag mit der Überschrift „Schild warnt in fünf Sprachen vor Videoüberwachung“. Der Besitzer des Hofes, in dem der Diebstahl geschehen sei, habe sein Warnschild um drei Sprachen erweitert und zwar um Englisch, Ungarisch und Rumänisch. Die Beschwerdeführerin wendet sich erneut an die Zeitung. Sie teilt mit, dass der Hofbetreiber sie mit Diffamierungen, Drohungen und Unverschämtheiten konfrontiere. Der Chefredakteur der Zeitung nimmt zu der Beschwerde Stellung. Er weist darauf hin, dass die örtliche Redaktion mehrmals versucht habe, mit der Beschwerdeführerin zu sprechen und die Meinungsverschiedenheit einvernehmlich zu klären. Eine solche Klärung sei nicht möglich gewesen. Die Redaktion teilt mit, sie habe von der Beschwerdeführerin eine Mail mit ihrer Kritik an dem ursprünglichen Schild erhalten. Den Inhalt dieser Mail habe die Redaktion in ihre Berichterstattung teilweise und anonymisiert einfließen lassen.