Trotz Augenbalken erkennbar
Nach der Tötung eines zehnjährigen Mädchens in einem bayerischen Kinderheim berichtet eine Boulevardzeitung online, dass einer der beiden Tatverdächtigen, ein elfjähriger Heim-Mitbewohner, schon vorher zu Gewalt geneigt habe. Er sei damals in einem Bezirkskrankenhaus untergebracht gewesen und solle dort einen anderen Patienten gewürgt haben. Das Krankenhaus habe vergeblich davor gewarnt, den auffälligen Jungen in das dafür nicht geeignete Kinderheim in Wunsiedel zu verlegen. Dort soll es dann zur Tötung des Mädchens durch den Jungen und durch einen 25-jährigen Ex-Heimbewohner gekommen sein. Nach Informationen der Zeitung soll sich der Elfjährige jetzt wieder im Bezirkskrankenhaus befinden. Der 25-Jährige wird von der Zeitung mit einem Porträtfoto gezeigt. Dabei wird nur die Augenpartie mit einem schwarzen Balken verdeckt. Der Beschwerdeführer kritisiert die Aussage über den mutmaßlichen Aufenthaltsort des Elfjährigen (Bezirkskrankenhaus). Dadurch könne der Junge identifiziert werden. Die Zeitung habe die nötige Sorgfalt zum Schutz seiner Identität auch dadurch verletzt, indem sie Details zu seinen psychischen Auffälligkeiten berichtet habe. In der Vorprüfung des Falles erweitert der Presserat die Beschwerde auf das Foto des 25-Jährigen. Die Zeitung bestätigt zwar, dass das Alter des Jungen von der Presse Zurückhaltung erfordere.