Arzt brachte sich selbst in die Öffentlichkeit
Bei öffentlichen Kundgebungen Reden gegen die Corona-Politik gehalten
Eine Regionalzeitung berichtet über Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen einen Arzt, der im Verdacht steht, Menschen mit Gefälligkeitsattesten von der Maskenpflicht befreit zu haben. Es geht hier um eine Folgeberichterstattung zu einem Beitrag, der eine Woche zuvor in dieser Zeitung erschienen war. Da war davon die Rede, dass die Ermittlungsbehörden bei einem Hausarzt eine Razzia durchgeführt hätten. Bei der Ausstellung der Atteste habe er – so die Zeitung – zumindest billigend in Kauf genommen, dass die Patienten die Atteste gegenüber Behörden nutzen, um sich der Maske unberechtigt zu entledigen. Der Name des Arztes wird genannt. Der Autor bedient sich des Mittels der verdeckten Recherche. Die Zeitung berichtet auch über einen zweiten Fall, bei dem die Ermittler gegen einen Arzt ermitteln. Sein Name wird nicht genannt. Die Namensnennung im Fall des einen Arztes begründet die Zeitung mit dem Hinweis, dass dieser bei mehreren Kundgebungen Reden gegen die Corona-Maßnahmen gehalten habe. Mehrere Leserinnen und Leser der Zeitung sehen durch die Berichterstattung mehrere presseethische Grundsätze verletzt. Die „reißerischen Artikel“ empfindet zum Beispiel eine Beschwerdeführerin als unverantwortliche Diffamierung und mediale Rufschädigung. Sie sieht einen Verstoß gegen die im Pressekodex gebotene Unschuldsvermutung. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, dass im Südteil des Verbreitungsgebiets überdurchschnittlich häufig und intensiv gegen die herrschende Corona-Politik protestiert werde. Die Redaktion habe den Namen des Arztes genannt, der durch Reden auf Kundgebungen öffentlich aufgetreten sei und so selbst die Öffentlichkeit gesucht habe. Der Arzt sei auch in Telegram-Gruppen bzw. sozialen Netzwerken vertreten gewesen. Nachdem sich die Hinweise gehäuft hätten – so der Chefredakteur weiter -, habe die Redaktion damit begonnen, intensiver zu recherchieren. Das Ergebnis sei eine große Seite-3-Reportage gewesen, die gedruckt und online erschienen sei. Die Gründe für die Nennung des Arztnamens habe er selbst in einer parallel veröffentlichten Erklärung genannt.