Chefredaktion nimmt Serie aus dem Netz
Chefredaktion nimmt Serie aus dem Netz
Eine Regionalzeitung veröffentlicht eine Reihe von Artikeln, in denen der Autor über seine Ausbildungszeit als Finanzbeamter Anfang der 1960er Jahre berichtet. Dabei nennt er viele Personen mit vollem Namen. Er berichtet auch zum Teil über deren Krankheiten. Eine Beschwerdeführerin meldet sich als Vertreterin des Bayerischen Landesamts für Steuern. Sie sieht einen Verstoß gegen die Ziffer 8 des Pressekodex (Schutz der Persönlichkeit). Beim Autor handele es sich um einen ehemaligen Finanzbeamten, der über seine Ausbildungszeit schreibe und dabei die Klarnamen der damaligen Kollegen nenne. Er bezeichne einen ehemaligen Kollegen als Alkoholiker, einen anderen outet er als Epileptiker. Insbesondere diese Passagen verletzten nach Ansicht der Beschwerdeführerin die genannten Personen in ihren allgemeinen Persönlichkeitsrechten. Sie wolle erreichen, dass die Namen der ehemaligen Kollegen in der Online-Version geschwärzt werden. Mit einer entsprechenden Kontaktaufnahme zur Zeitung habe sie keinen Erfolg gehabt. Die Redaktion erklärt, die Persönlichkeitsrechte der namentlich genannten Personen seien umfassend und unter Berücksichtigung der journalistischen Sorgfalt beachtet worden. Die mit Klarnamen benannten Personen seien dem Autor bekannt. Er habe vorab in Erfahrung gebracht, dass diese bereits verstorben seien. Die Namensnennung sei daher zulässig, da Grundrechtsträger nach Artikel 2, Absatz 1, des Grundgesetzes nur eine lebende Person sein könne. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht erlösche nach dem Tod. Die Nennung von Namen und Eigenschaften Einzelner diente der zeitgeschichtlichen Schilderung von Ereignissen in einem lokalen Finanzamt in der späten Nachkriegszeit und sei für die authentische Wiedergabe der beschriebenen Situation von Bedeutung. Die Öffentlichkeit habe ein Interesse an den Vorgängen. Unabhängig davon habe die Redaktion entschieden, die Serie nicht fortzusetzen. Sie habe die beanstandeten Beiträge ohne Anerkennung von Rechtspflichten aus dem Netz genommen.