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Bombe auf den Dortmunder Bus geworfen

Wochenzeitung nennt die ethnische Herkunft des Beschuldigten

Die Online-Ausgabe einer Wochenzeitung berichtet über die Festnahme eines Mannes, der mutmaßlich den Bombenanschlag auf den Mannschaftsbus von Borussia Dortmund verübt hat. Eine Passage aus dem Artikel: „In den Morgenstunden nahm die Polizei nach Angaben der Bundesstaatsanwaltschaft einen 28-jährigen Deutschrussen fest.“ Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass der Migrationshintergrund des Mannes erwähnt werde. Damit verletze die Redaktion Richtlinie 12.1 des Pressekodex (Berichterstattung über Straftaten). Die Rechtsvertretung der Wochenzeitung nimmt Stellung zu der Beschwerde. In diesem Fall habe es gute Gründe gegeben, die Person als Deutschrussen zu bezeichnen. Der Mann lebe seit vielen Jahren in Deutschland, stamme aber aus Russland. Die Staatsanwaltschaft habe offiziell bekanntgegeben, dass der Beschuldigte die deutsche und die russische Staatsbürgerschaft besitze. Es gebe keine Gründe, dem Mann mit rassistischen Vorurteilen gegenüber zu treten. Er sei in Deutschland integriert, habe eine Lehre gemacht, die Bundeswehr absolviert und als Elektriker in einem Betrieb in Baden-Württemberg gearbeitet. Der Beschuldigte habe darüber hinaus selbst einen Grund geliefert, über seinen Migrationshintergrund zu spekulieren. In seinen gefälschten Bekennerschreiben habe er die Verantwortung des sogenannten Islamischen Staates (IS) für die Tat reklamiert. Es habe also einiges dafür gesprochen, einen Täter mit arabisch-islamischem Hintergrund als Verursacher des Bombenanschlags zu suchen. Wenn sich nun herausstelle, dass ein Deutschrusse für die Tat verantwortlich sei, dann sei diese Information zur Abgrenzung von den Tatbekenntnissen des Beschuldigten erforderlich.