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Redaktion korrigiert eine Unschärfe

Tageszeitung berichtet über Aktion gegen einen Polizisten

„60 Vermummte stürmen Privatgrundstück eines Polizisten“ titelt eine überregionale Tageszeitung online. Die Polizei spreche von „einer neuen Qualität der Gewalt“. Vor dem Sturm auf das Haus hätten die Täter lautstark versucht, die Familie einzuschüchtern. Ein Leser der Zeitung stellt in seiner Beschwerde fest, die zentrale Behauptung „in … haben am Freitagabend rund 60 zum überwiegenden Teil vermummte Personen das Grundstück und private Wohnhaus eines Polizisten im niedersächsischen … gestürmt“ sei unwahr. Dies sei zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auch von der Polizei nicht behauptet worden. Der Chefredakteur der Digitalausgabe der Zeitung teilt mit, es habe die Belagerung des Privatgrundstücks zweifelsfrei gegeben. Niemand bestreite, dass die Mehrzahl der Personen vermummt gewesen sei. Es habe sich zweifelsfrei um eine Vergeltungsaktion gegen einen Polizisten gehandelt. Eine linksautonome Webseite habe zuvor die Adresse des Polizisten und seiner Familie veröffentlicht. Bei der Berichterstattung habe sich die Redaktion auf Mitteilungen der Polizei gestützt. Der Autor des Beitrages habe – wie viele andere Medien auch – den von der Polizei gewählten Begriff „heimgesucht“ als „gestürmt“ interpretiert. Heimsuchen bedeute, etwas zu betreten. Dass die Wirkung des Vorgehens keine friedliche, sondern vor allem für die Familie eine überaus bedrohliche war, liege auf der Hand. Die Verwendung des Begriffs „gestürmt“ sei eine Unschärfe gewesen, die die Redaktion korrigiert habe.