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„Unwohlsein“ bei der Auswahl eines Fotos

Symbolbild führt Leser in die Irre und hat mit dem Vorgang nichts zu tun

Eine überregionale Tageszeitung veröffentlicht auf Twitter einen Beitrag, der auf eine Berichterstattung in der Digitalausgabe des Blattes verlinkt. Illustriert ist der Post mit einem Foto, das augenscheinlich Vermummte beim Steinewerfen zeigt. Hintergrund des Berichtes ist die Attacke einer Gruppe von etwa 60 Personen auf das Wohnhaus eines Polizisten und seiner Familie. Der Beschwerdeführer, der für ein Journalistenbüro arbeitet, weist darauf hin, dass das Foto mit der beschriebenen Situation nichts zu tun habe. Es sei auch nicht als „Symbolbild“ gekennzeichnet und wäre auch als solches noch grob irreführend gewesen. Der Chefredakteur der Digitalausgabe stellt fest, es habe die Belagerung des Privatgrundstücks zweifelsfrei gegeben. Niemand bestreite, dass die Mehrzahl der Personen vermummt gewesen sei. Es habe sich um eine Vergeltungsaktion gegen einen Polizisten gehandelt. Eine linksautonome Webseite habe die Adresse des Polizisten und seiner Familie publik gemacht. Aus Mangel an authentischen Fotos habe die Redaktion ein Symbolfoto verwendet. Den bearbeitenden Kollegen sei bei der Bebilderung „unwohl“ gewesen, weshalb das Bild entfernt worden sei.