Kinder und Jugendliche im Bild gezeigt
Berichterstattung über den Amoklauf in Uvalde (Texas)
Die Opfer des Amoklaufes an einer Grundschule im texanischen Uvalde sind Thema eines Online-Berichts in einer Boulevardzeitung. Unter der Überschrift „Als Amerie den Notruf wählte, drückte der Killer ab“ zeigt die Redaktion unverpixelte Fotos der getöteten Kinder und der Lehrerin. Als Fotoquelle werden Twitter bzw. in einem Fall Facebook angegeben. Ein Leser der Zeitung sieht einen gravierenden Verstoß gegen Richtlinie 8.3 des Pressekodex. Dort heißt es, dass über Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in der Regel nicht identifizierbar berichtet werden darf. In diesem Fall würden drei der Opfer ohne die gebotene Unkenntlichmachung gezeigt. Der Beschwerdeführer sieht auch einen Verstoß gegen Richtlinie 11.1 (Unangemessene Darstellung). Die Überschrift sei sensationsheischend. Die reißerische Darstellung sei nicht durch das öffentliche Interesse gedeckt. Die Redaktion nimmt zu der Beschwerde nicht Stellung.