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Folge der Beschwerde: Foto entfernt

Boulevardzeitung zeigt das Bild einer getöteten jungen Frau

Unter der Überschrift „Familien-Drama im Rotklinker“ berichtet die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung über ein Tötungsdelikt. Ein Einfamilienhaus, gebaut aus roten Klinkersteinen, in einer namentlich genannten Straße sei Schauplatz eines schlimmen Familiendramas geworden. Im Keller des Hauses sei die Leiche einer Frau, Mutter eines vierjährigen Kindes, gefunden worden. Der Ehemann und Vater ist tatverdächtig. Der Autor erwähnt den Vornamen, den abgekürzten Nachnamen sowie Beruf und Alter des Opfers. Auch Alter und Herkunft des Ehemannes werden genannt. Von vier Fotos zeigt eines das Opfer mit dem Kind und ein anderes das Haus, in dem die Familie gelebt hat. Auf dem ersten Foto ist das Gesicht des Opfers sichtbar, das Gesicht des Kindes hingegen ist verpixelt. Die Veröffentlichung des Opfer-Fotos verstoße gegen dessen Persönlichkeitsrechte nach Ziffer 8 des Pressekodex. Diese Meinung vertritt die Beschwerdeführerin, eine Leserin der Zeitung. Außerdem sei das Foto dem Facebook-Profil des Opfers entnommen worden. Ob es dafür eine Genehmigung der Hinterbliebenen gegeben habe, sei sehr fraglich. Die Rechtsabteilung der Zeitung teilt mit, nach Bekanntwerden der Beschwerde habe die Redaktion das beanstandete Foto aus dem Internet-Angebot des Blattes entfernt. Die Zeitung bedauert, dass der beanstandete Beitrag die Beschwerdeführerin verstört habe. Die Berichterstattung über Fälle wie diesen sei immer eine Gratwanderung. Die Redaktionen müssten zurückhaltend und nicht zu drastisch, gleichzeitig aber vollständig, ungefiltert und zeitnah berichten. Nach sorgfältiger Abwägung sei die Redaktion zu dem Ergebnis gekommen, mit einem öffentlich auf Facebook einsehbaren Foto dem schrecklichen Geschehen ein Gesicht zu geben. Das könne man mit guten Gründen natürlich auch anders sehen.