Studie im Widerstreit der Meinungen
Es geht um gesundheitliche Risiken beim Maskentragen von Kindern
„Corona-Masken bei Kindern: Massive Nebenwirkungen festgestellt – Studie mit alarmierenden Ergebnissen“ titelt eine Regionalzeitung online. Vor allem Kinder seien durch das Tragen der Maske gesundheitlich beeinträchtigt. Die Zeitung zitiert eine Studie der Universität Witten/Herdecke. Die Daten beruhten auf einem Melderegister, berichtet die Redaktion. Zwei Leser der Zeitung melden sich mit einer Beschwerde beim Presserat zu Wort. Einer von ihnen kritisiert einen Verstoß gegen die Ziffer 2 des Kodex (Journalistische Sorgfaltspflicht). Der Autor informiere nicht darüber, dass die Studie nicht repräsentativ sei. Im Artikel werde die Studie in einem falschen Licht dargestellt. Der Artikel erwähne nicht, dass die Aussagekraft der Studie beschränkt sei. Ein weiterer Beschwerdeführer kritisiert die Überschrift. Diese wecke unbegründete Befürchtungen beim Leser gegenüber dem Maskentragen bei Kindern (Ziffer 14/Medizinberichterstattung). Er sieht auch die Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Kodex verletzt, da der Artikel die Studienergebnisse falsch interpretiere und irreführend wiedergebe. Ein Beauftragter der Redaktion nennt als Quelle des Artikels eine von der Universität Witten/Herdecke herausgegebene PDF. Darin würden Begriffe wie „Studie“ sowie – in einem anderen Kontext – der Begriff „repräsentativ“ fallen. Bei näherer Prüfung sei jedoch sehr schnell herauszufinden, dass keine Repräsentativität gegeben sei. Die Datenbasis reiche keinesfalls aus, um sie als für die Gesamtbevölkerung gültige Erhebung zu interpretieren. Der Artikel sei also auf der Basis falscher Annahmen entstanden. Dies betreffe sowohl die Überschrift als auch den Inhalt des Artikels. Dieser journalistische Fehler sei der Redaktion umgehend aufgefallen. Sie habe den Artikel noch am gleichen Tag aus dem Angebot entfernt. Die Redaktion veröffentlicht diesen Hinweis: „Nach eingehender Prüfung haben wir festgestellt, dass die Quellenbasis für diesen Artikel nicht unseren journalistischen Standards entspricht. Für die Veröffentlichung des Artikels möchten wir uns bei unseren Lesern entschuldigen.“