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„Unglaubliche Übertreibung“

Zeitung macht aus kleinem Zwischenfall eine „Beinahe-Katastrophe“

„Flugzeug rutscht von der Landebahn“ – unter dieser Überschrift berichtet die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung über einen Vorfall auf dem Nürnberger Flughafen. Die Dachzeile lautet: „Beinahe-Katastrophe in Nürnberg“. Im Artikel ist die Rede davon, dass der Flughafen nur knapp einer Katastrophe entgangen sei. Ein Leser der Zeitung weist in seiner Beschwerde darauf hin, dass die Darstellung falsch sei. Das Flugzeug sei nicht von der Landebahn, sondern lediglich vom Taxiway abgekommen. Die Formulierung „Beinahe-Katastrophe“ sei daher eine unglaubliche Übertreibung. Der Online-Chef berichtet von Recherchen der Redaktion. Danach sei der Zwischenfall exakt beim Abbiegen von der Landebahn auf den Taxiway und somit auf jeden Fall noch im Bereich der Landebahn passiert. Die Maschine sei auf unbefestigtem Terrain zum Stehen gekommen und mehrere Zentimeter tief in den Boden eingesunken. Bei der Verwendung des Begriffs „Beinahe-Katastrophe“ handele es sich um eine zulässige Wertung. Schon allein deshalb könne diese keine Rolle im Zusammenhang mit den Ziffern 1 und 2 des Pressekodex spielen. Die kritisierte Bezeichnung sei möglicherweise eine Zuspitzung. Er - der Redaktionsleiter Online – hält sie jedoch für vertretbar, zumal nach einem derartigen Zwischenfall immer auch ein anderer, weniger glimpflich endender Verlauf vorstellbar sei.