„Ein Kinderwagen voller Glück“
Grenze zur Schleichwerbung wurde deutlich überschritten
Helene Fischer hat ein Kind namens Nala bekommen. Eine Boulevardzeitung berichtet mit zahlreichen Fotos über einen Ausflug der beiden auf dem Münchner Viktualienmarkt. Auf einem der Fotos sieht man die Sängerin einen Kinderwagen schieben. Die Zeitung spricht von einem „Kinderwagen voller Glück“. Sie nennt den Typ des Gefährts und seinen Preis. Die Rede ist vom „höchstem Fahrkomfort“ und „leichter Bedienung mit einer Hand“. Auf einem anderen Foto ist ein Baby-Kleid abgebildet, das Helene Fischer ihrer Tochter angezogen hat. Auch hier werden Hersteller und Preis genannt. Ein Leser der Zeitung sieht in dem Beitrag die erforderliche Trennung von redaktionellem Text und Werbung nicht gewährleistet. Er kritisiert die Nennung des Herstellers und des Preises des Kinderwagens. Die Rechtsvertretung der Zeitung hält die Berichterstattung in der gewählten Form für zulässig. Die Redaktion habe entsprechend dem begründeten Interesse der Öffentlichkeit Einzelheiten und Preise genannt, quasi als Leserservice für junge Mütter.