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Werbung nicht ausreichend gekennzeichnet

Zeitung veröffentlicht Anzeige in der Form eines redaktionellen Beitrages

Eine Regionalzeitung veröffentlicht einen redaktionell gestalteten Beitrag unter der Überschrift “Deutschland gibt ihm Schutz und lässt ihn fallen“. Über dem Titel der Veröffentlichung ist eine Foto-Collage zu sehen. Diese zeigt die Bundeskanzlerin Angela Merkel bzw. einen Mann, der von zwei anderen Personen abgeführt wird. Über der Collage ist der Hinweis „Anzeige“ angebracht. Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass es sich bei dem Beitrag um eine Anzeige handele, die nur schwer als solche erkennbar sei. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, der fragliche Beitrag sei von der Anzeigenabteilung eigenständig über das Anzeigenbuchungssystem „Google Ad-Manager“ gebucht worden. Aufgrund der strikten Trennung zwischen Anzeigenabteilung und Redaktion finde eine Abstimmung über Inhalt oder Platzierung von Anzeigen nicht statt. Entsprechend sei die Veröffentlichung auch klar als Anzeige gekennzeichnet worden. Im vorliegenden Fall sei eine vom Charakter her untypische Anzeige geschaltet worden, die – vom Kunden wohl auch bewusst – in einer redaktionellen Mach-Art gehalten sei. Nach Diskussionen im Haus kommen die Beteiligten zu dem Schluss, dass die vorliegende Veröffentlichung tatsächlich eine höhere Verwechslungsgefahr zur Folge gehabt habe, als dies bei einer normalen Anzeige der Fall gewesen wäre.