Nicht nur Gutes über einen Verstorbenen
Bekannter Hotelier verunglückt mit seinem Wagen tödlich
Eine Regionalzeitung berichtet gedruckt und online über den tödlichen Autounfall eines in der Region bekannten Hoteliers. Die Überschrift in der Printversion: „Feuer-Drama: Bekannter Hotelier stirbt in Unfall-Tesla“. Der Beitrag wird mit dieser Passage eingeleitet: „Achim Oldenburg (56) kam offenbar auf der Rücktour von einem Geschäftstermin in der Nähe von Grimmen ums Leben“. Dem Bericht ist ein Porträtfoto des Verunglückten beigestellt. Das direkte Umfeld des Unternehmers habe die von der Redaktion genannten Umstände bestätigt. Er hinterlasse u. a. zwei minderjährige Töchter aus seiner zweiten Ehe mit seiner „neuen „Frau Anja“. Menschen aus dem Umfeld des Verunglückten kommen im Bericht der Zeitung zu Wort. In der Online-Ausgabe verzichtet die Redaktion auf die identifizierende Berichterstattung. Unter der Überschrift „Feuer-Drama: Bekannter Hotelier aus Mecklenburg-Vorpommern stirbt in ausgebranntem Tesla“. Online wird das Porträtfoto nicht gezeigt. Eine Leserin der Zeitung kritisiert beide Versionen. Bei beiden sieht sie einen Verstoß gegen Ziffer 8, Richtlinie 8.2, des Pressekodex. In der Printversion werde der Name des Opfers mehrfach genannt. Ein anonymer Mann aus dem Umfeld wird so zitiert: „Er hat in geschäftlichen Dingen oft Grenzen ausgelotet, hat dadurch auch polarisiert und nicht nur Freunde gehabt.“ Außerdem verstoße die Zeitung gegen Richtlinie 8.4 (Familienangehörige und Dritte), da der Vorname der Ehefrau genannt werde. Da die beiden verheiratet waren, ergebe sich ihr Familienname von selbst. Eine frühere Version der Online-Ausgabe habe Name und Foto des Opfers enthalten, ohne dass dies mit den Angehörigen abgesprochen gewesen sei. Auch die neue Version lasse auf die Identität des Opfers schließen. Der Beauftragte des Verlages bittet um Vertagung des Verfahrens. Als Gründe nennt er einen Krankheitsfall und große anstehende Projekte.