Anzeige und Text erwecken falschen Eindruck
Zeitschrift verletzt den Trennungsgrundsatz nach Kodex-Ziffer 7
Eine Programm-Zeitschrift berichtet unter der Überschrift „Was tun bei chronischer Erschöpfung?“ über das Fatigue-Syndrom und mögliche Gegenmaßnahmen. Im Beitrag ist dieser Satz enthalten: „Betroffene haben häufig insbesondere ein Defizit an Vitamin D und Eisen, vielfach fehlt auch Magnesium. Steter Stress lässt den Vitamin-B12-Pegel sinken. Hochdosierte Präparate füllen die körpereigenen Speicher gezielt auf.“ Neben dem Artikel auf gleicher Seite steht eine Anzeige für ein hochdosiertes Vitamin-B-12-Produkt. Ein Leser der Zeitschrift sieht in der räumlichen Nähe von Text und Anzeige einen Fall von Schleichwerbung. Zusätzlich sei das beworbene Mittel um Faktor 250 überhöht hinsichtlich der Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Die Rechtsabteilung des Verlages nimmt zu der Beschwerde Stellung. Der Beschwerdeführer kritisiere den Inhalt der Anzeige (Überdosierung), auf den die Redaktion jedoch keinen Einfluss habe. Den Vorwurf der Schleichwerbung weist der Verlag zurück. Der monierte Artikel sei ein redaktioneller Beitrag, der unabhängig und ohne jegliche Gegenleistung oder Absprache erstellt worden sei.