Opfer einer Attacke namentlich genannt
Israeli ist in der Öffentlichkeit als Klarinetten-Künstler ein Begriff
Eine Berliner Zeitung veröffentlicht online einen Artikel unter der Überschrift „Hermannplatz: Palästinenser gehen auf Israeli los“. Im Beitrag geht es um eine körperliche Auseinandersetzung zwischen zwei Besuchern eines palästinensischen Folklore-Events und einem israelischen Staatsbürger. Dieser soll nach Angaben der Polizei bei der Veranstaltung in alkoholisiertem Zustand Pro-Israel-Parolen gerufen haben. Der Autor teilt mit, dass es sich bei dem Israeli um einen jungen Mann handele, der gemeinsam mit seinem Zwillingsbruder in Berlin studiere. Die Zeitung nennt die Namen der beiden. Ein Leser kritisiert die Namensnennung. Er beschwert sich beim Presserat auch darüber, dass die Redaktion mitteile, wo die Brüder studieren. Dadurch entstehe die Gefahr einer israelfeindlichen Attacke. Die Rechtsabteilung der Zeitung sieht keine Verletzung des Persönlichkeitsschutzes. Der namentlich genannte Daniel Gurfinkel habe zu dem Vorgang öffentlich Stellung genommen. Auf einer Webseite habe er ausführlich beschrieben, wie sich der Vorfall abgespielt habe. Die Stellungnahme mache deutlich, dass er mit der Nennung seines Namens einverstanden gewesen sei. Die Rechtsabteilung weiter: Unabhängig davon bestehe an der identifizierenden Berichterstattung ein berechtigtes öffentliches Interesse. Der Artikel thematisiere unter anderem den israelisch-palästinensischen Konflikt, der von öffentlichem Interesse sei. Der Vorfall habe viel Aufmerksamkeit erregt. Überdies stünden die beiden Brüder als Klarinettisten in der Öffentlichkeit. Erst kürzlich habe eine Berliner Zeitung ein Interview mit den beiden gebracht. Dabei sei auch ein Bezug zu Israel hergestellt worden.