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Nackte Frau mit Werkzeuggürtel

Zweideutige Darstellung ist mit dem Ansehen der Presse unvereinbar

„Mit diesen Werkzeugen hilft Frau sich selbst“ titelt eine Illustrierte. Im Beitrag geht es um Werkzeuge, die in jeden Haushalt gehören, damit Frauen kleinere Reparaturen selbst erledigen können. Zum Artikel ist ein Foto gestellt, das eine nackte Frau von hinten zeigt. „Bekleidet“ ist sie mit einem Werkzeuggürtel. In jeder Hand schwingt sie einen Akku-Schrauber. Zwei Leser üben an der Veröffentlichung Kritik. Inhalt und Foto passten nicht zusammen. Die Redaktion versuche, über ein nacktes Gesäß Interesse am Beitrag zu wecken. Die Dachzeile zum Artikel „Für weniger als 60 Euro“ suggeriere die Käuflichkeit dieser Frau. Die Überschrift von der Frau, die sich selbst helfe, lasse manchen Leser an ein Sex-Spielzeug denken. In Kombination mit dem Bild halten die Beschwerdeführer den Beitrag für diskriminierend. Formulierungen wie „Werkzeuge müssen besonders handlich und klein sein“ oder „Man müsse nicht für jeden Handgriff einen Mann fragen“ vermittelten ein Frauenbild, wie es in den fünfziger Jahren üblich gewesen sei. Die Zeitschrift hat die Berichterstattung inzwischen geändert. Auf dem neuen Foto schlägt eine Frau einen Nagel in eine Wand ein. Auch der Text wurde neu gefasst. Der Stellung nehmenden Chefredakteurin der Illustrierten ist nicht ganz klar, welche Ziffer des Pressekodex verletzt worden sein soll. Sicherlich sei das zuerst veröffentlichte Foto nicht jedermanns Geschmack. Deshalb sei es auch ausgetauscht worden. Den Vorwurf des Sexismus könne sie schon deshalb nicht nachvollziehen, weil sich der Beitrag ja gerade an Frauen wende. Niemand werde also zum Sexualobjekt einer männlichen Leserschaft gemacht. Selbst das wäre aber wohl keine Frage der Presseethik.