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Leser wurden in die Irre geführt

Zeitung lässt Kandidaten mit bezahlten Anzeigen zu Wort kommen

Eine in Bayern erscheinende Regionalzeitung veröffentlicht eine Beilage mit dem Titel „Die Region wählt“. Auf der Titelseite steht der Hinweis „Verlags-/Anzeigenbeilage der … -Zeitung“. Im Inneren der Beilage stellen sich Landrats-, Bürgermeister-, Kreistags- und Stadtratskandidaten vor. Diese Vorstellungen sind jeweils mit der Kennzeichnung „Anzeige“ versehen. Im Impressum auf Seite 3 der Beilage ist der gleiche Hinweis zu lesen. Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass die Beilage nicht als Werbung erkennbar sei. Sie erwecke zudem den falschen Eindruck, als würden darin alle Kandidaten von der Redaktion vorgestellt. Die in der Publikation enthaltenen Anzeigen stammen allerdings ausschließlich von der CSU und den Freien Wählern. Die Geschäftsführung der Zeitung teilt mit, dass es sich bei der Beilage um ein bezahltes Anzeigen-Angebot an alle Kandidaten und Kandidatinnen für die Kommunalwahlen handele, sich vorzustellen und ihre programmatischen Gedanken als Anzeige und in Interviewform zu präsentieren. Dass die veröffentlichten Anzeigenbeiträge kostenpflichtig seien, werde nicht verschwiegen, sondern ergebe sich aus dem Titel der Beilage als „Verlags-/Anzeigenbeilage“. Jeder Partei bzw. Wählervereinigung sei es selbstverständlich freigestellt gewesen, sich für dieses Angebot zu entscheiden oder davon keinen Gebrauch zu machen. Daher schreibe die Zeitung auch in der Einleitung: „Daher erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für den Inhalt der einzelnen Anzeigen sind die Kandidaten verantwortlich“. Die Redaktion habe weder konzeptionell noch inhaltlich auf die Beilage Einfluss gehabt. Die Kennzeichnung der Beilage als „Verlags-/Anzeigenbeilage….“ entspreche den Vorgaben des bayerischen Landespressegesetzes.