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Hinweis auf eine Doppelfunktion blieb aus

Autorin schreibt für die Zeitung und eine Klinik-Publikation

Eine Regionalzeitung berichtet über Kritik eines Oberbürgermeisters an der Leitung des örtlichen Klinikums. Dabei geht es um die Einsetzung eines Direktors und die Reaktionen von lokalen politischen Akteuren darauf. Der Vorgang wird von der Autorin des Artikels auch kommentiert. Ein Leser der Zeitung sieht das Gebot zur strikten Trennung von Tätigkeiten nach Richtlinie 6.1 des Pressekodex verletzt. Für den Leser der Zeitung werde nicht erkennbar, dass die Autorin seit mindestens zehn Jahren auch als Redaktionsleiterin für die Patientenzeitung des Klinikums tätig sei. Deshalb liege eine Doppelfunktion vor, die Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Autorin wecke. Die Rechtsvertretung der Zeitung weist die Beschwerde in allen Punkten zurück. Die Patientenzeitschrift richte sich an Patienten, Mitarbeiter und Besucher des Klinikums. Es handele sich mithin nicht um eine interessengeleitete Publikation. Es sei nicht unüblich, dass eine freie Autorin wie in diesem Fall für mehrere Publikationen arbeite. Die Rechtsvertretung steht auch auf dem Standpunkt, dass die Zeitung auf die Doppelfunktion der Autorin nicht explizit habe hinweisen müssen. In einer gesonderten Stellungnahme teilt die Autorin mit, dass niemand auch nur andeutungsweise in dieser Sache irgendeinen Einfluss auf sie genommen habe.