„Den Presseausweis zurückgeben“
Autor meint, den Namen des Germanwings-Piloten muss man nennen
Die identifizierende Berichterstattung über den Germanwings-Piloten, der im März 2015 149 Menschen mit in den Tod gerissen hat, ist Thema in einem Internet-Medien-Portal. Die Überschrift lautet: „Wer den Namen Andreas Lubitz nicht nennen will, sollte überlegen, seinen Presseausweis zurückzugeben“. Der Autor vertritt die Meinung, dass man den Namen des Mannes nennen und sein Bild unverfremdet zeigen müsse, wenn man den Journalismus ernst nehme. Wer ein vollbesetztes Flugzeug absichtlich an einem Berg zerschellen lasse, sei automatisch eine Person der Zeitgeschichte. Aus Sicht eines Nutzers des Portals legt der Autor Journalisten, die sich medienrechtlich und medienethisch korrekt verhalten, nahe, ihre Tätigkeit aufzugeben. Das sei ein fatales Signal in der medialen Binnen- wie auch in der öffentlichen Außenwirkung. Im Grunde handele es sich um ein Plädoyer gegen gemeinhin akzeptierte Leitlinien des Presserats. Die Rechtsvertretung des Medienportals hält es wegen des großen öffentlichen Interesses an der Germanwings-Katastrophe für gerechtfertigt, den Co-Piloten beim Namen zu nennen und sein Bild zu veröffentlichen. Ein vom Beschwerdeführer angenommener Verstoß gegen die Ziffern 1 und 8 des Pressekodex (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde, bzw. Schutz der Persönlichkeit) liege damit nicht vor. Auch Ziffer 13 sei nicht berührt. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung seien die Ermittlungen soweit fortgeschritten gewesen, dass keine ernsthaften Zweifel an der Schuld von Andreas Lubitz bestanden hätten.