Nach Überprüfung Nennung der Herkunft entfernt
Nachrichtenmagazin berichtet über einen Streit unter Männern
Ein Nachrichtenmagazin veröffentlicht online einen Artikel unter der Überschrift „Bundeswehrsoldat überwältigt Straftäter am Bahnhof Fulda“. Es geht um eine Auseinandersetzung zwischen zwei Männern, in die der Soldat eingegriffen habe. Die Redaktion schreibt, einer der beiden Streithähne sei ein Asylbewerber aus Guinea. Dieser habe gemeinsam mit zwei Komplizen in der Innenstadt einen Mann überfallen und diesem Geld gestohlen. Ein anonymisierter Beschwerdeführer ist der Ansicht, dass der Hinweis auf die Herkunft des mutmaßlichen Täters nicht von öffentlichem Interesse ist. Die Rechtsvertretung des Magazins berichtet, eine Überprüfung der Veröffentlichung habe ergeben, dass kein ausreichendes Informationsinteresse an der Herkunftsnennung im Sinne der Ziffer 12 des Pressekodex bestanden habe. Die Redaktion habe daher die Herkunftsangabe entfernt und dies in einer Anmerkung den Lesern auch mitgeteilt.