Namen von Kindern veröffentlicht
Nachrichtenmagazin veröffentlicht Fahndungsplakat
Ein Nachrichtenmagazin berichtet online über die Entführung zweier Kinder aus früheren Beziehungen durch ein Paar nach Paraguay. Das Paar habe Kontakt zu den Anwälten der ehemaligen Lebenspartner und Kindseltern aufgenommen. Der Anwalt wird dahingehend zitiert, dass daran gearbeitet werde, „einen sinnvollen Weg zurück nach Deutschland zu finden, wo die Kinder gehört und behördliche Entscheidungen getroffen werden. Übersetzt heißt das, dass das Ehepaar sich gemeinsam mit den Kindern stellt und - wenn möglich - nach Deutschland ausreist.“ Die Redaktion schreibt im weiteren Verlauf des Beitrages: „Gerechnet wird damit, dass sich die Gesuchten innerhalb der nächsten Stunden oder spätestens Tage stellen.“ Dem Beitrag ist eine Abbildung des in Paraguay veröffentlichten Fahndungsplakats beigefügt, auf dem auch ein Foto der Kinder gezeigt und deren vollständige Namen genannt werden. Der Beschwerdeführer sieht presseethische Grundsätze verletzt. Er kritisiert, dass die Zeitschrift die Bilder der Kinder zeigt und ihre Namen nennt. Dass die Zeitung lediglich das Foto eines Fahndungsplakats zeigt, ist für ihn irrelevant. Die Rechtsvertretung des Magazins hält die Abbildung des Fahndungsplakats für legitim. Das hätten im Übrigen viele deutsche Medien genauso gesehen. Die sorgeberechtigte Mutter eines der im Bild gezeigten Mädchen, sei mit der Veröffentlichung ausdrücklich einverstanden gewesen.