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Grenze zur Schleichwerbung überschritten

Firmenvertreterin kann im redaktionellen Umfeld werben

Unter der Überschrift „Überflüssige Kilos einfach pulverisieren?“ berichtet ein Nachrichtenmagazin über Formulardiäten zur Gewichtsreduzierung. Eine Ernährungswissenschaftlerin in den Diensten eines namentlich genannten Herstellers kommt in dem Beitrag ausführlich zu Wort. Sie nennt die Vorzüge ihres Produkts und verspricht Erfolge schon gleich am Anfang der Diät. Ein Leser des Magazins kritisiert, dass der redaktionell aufgemachte Artikel ein konkretes Produkt positiv herausstelle. Der stellvertretende Chefredakteur des Magazins stellt fest, dass der Beitrag von hohem Nutzwert sei, der auf die Informationsbedürfnisse der Leserschaft. ausgerichtet sei. Gerade weil es eine Vielzahl vermeintlicher „Wundermittel“ auf dem Markt gebe, die müheloses Abnehmen versprächen, gehöre es zu den journalistischen Aufgaben der Redaktion, hier für Klarheit zu sorgen. Die Redaktion vertritt die Auffassung, dass der fragliche Beitrag nicht gegen das Gebot zur strikten Trennung von Werbung und Redaktion verstoße.