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Frau fühlt sich an den Pranger gestellt

Redakteur wollte Besitzer von Hunden auf den Leinenzwang hinweisen

„Die Frau mit den Hunden: Leinen los“ titelt die Online-Ausgabe einer Lokalzeitung. Passage aus dem Bericht: „Eine Frau führt auf einem Feldweg ihre drei Hunde aus. Wild und frei toben und tollen sich die drei Vierbeiner hier aus. Ganz losgelöst die Leinen los.“ Die Zeitung stellt zum Bericht ein Foto der Frau. Diese beschwert sich beim Presserat, weil sie sich durch den Artikel diffamiert fühlt. Sie habe sich weder mit der Veröffentlichung des Artikels noch des Bildes einverstanden erklärt. Sie will, dass sich der verantwortliche Redakteur entschuldigt und den Artikel samt Bild aus dem Online-Angebot entfernt. Der Redaktionsleiter erklärt, die Begründung in der Beschwerde treffe nicht zu, weil es nicht um die Person, sondern den dargestellten authentischen Sachverhalt gehe. Die Presse habe Fakten und Faktisches zu berichten und keine Fakes und Fantasien. In der beigefügten Stellungnahme zur Ermittlungsakte trägt der beauftragte Rechtsanwalt vor, der von der Beschwerdeführerin vorgetragene Sachverhalt sei im Wesentlichen richtig. Der Redakteur sei mit seinen Inlinern an der Beschwerdeführerin vorbeigefahren, die zum Zeitpunkt des Aufeinandertreffens nicht die Pflicht zum Anleinen ihrer Hunde beachtet habe. Er habe vermutet, dass möglicherweise auch andere Hundebesitzer nicht vom Leinenzwang wüssten. Deshalb habe er den Artikel geschrieben und auf die bestehende gesetzliche Regelung aufmerksam gemacht. Um das Interesse an dem Vorgang zu erhöhen, habe er dem Artikel ein Foto der Frau und ihrer Hunde beigefügt. Die Beschwerdeführerin sei nicht identifizierbar. Ihm – dem Redakteur – sei klar gewesen, dass jemand, der eine Ordnungswidrigkeit begehe, nicht möchte, dass das öffentlich wird. In Abwägung mit dem öffentlichen Interesse überwiege jedoch das Anliegen, die Bevölkerung auf den Leinenzwang hinzuweisen. Das Foto sei aus dem Online-Angebot entfernt worden, nachdem sich herausgestellt habe, dass die Hundebesitzerin trotz aller Maßnahmen doch erkennbar gewesen sei.