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Panini-Album zum Jahrestag des Grundgesetzes

Eigeninteresse des Verlages wird ausreichen transparent gemacht

Eine Regionalzeitung berichtet online unter der Überschrift „Wir präsentieren Ihnen Deutschland zum Sammeln“ und der Dachzeile „Wir verlosen 10 Startersets ´Schwarz Rot Gold´“ über ein neues Panini-Album mit 333 Sammelbildern zum Thema 70 Jahre Bundesrepublik Deutschland. Im Artikel wird das Album sehr positiv beschrieben. Der Autor fordert zum Sammeln auf. Unter dem Artikel und im Gefolge des Zwischentitels „Und so können Sie mitmachen“ werden die Bezugsmöglichkeiten, Sonderangebote und Preise der Aktion mitgeteilt. Am Tag darauf erscheint auch im Print ein Artikel zum Thema unter der Überschrift „Deutschland zum Sammeln“. Ein Infokasten erläutert die Sammel-Aktion, nennt Preise und Bezugsquellen. Eine Leserin der Zeitung vermisst eine Kennzeichnung über das Eigeninteresse des Verlages an der Aktion. Sie bezeichnet die Beiträge als in Werbung gehüllte Berichterstattung und hält die Veröffentlichung für unredlich. Diese diene der Durchsetzung der eigenen, geschäftlichen Interessen. Die Rechtsabteilung des Verlages nimmt zu der Beschwerde Stellung. Das von einem zum Verlag gehörenden Unternehmen herausgegebene Album wolle bedeutende Momente und Personen seit der Schaffung des Grundgesetzes aufzeigen und so über mehrere Generationen hinweg historisches Wissen vermitteln, auf die „Politikverdrossenheit“ reagieren und einen Beitrag zur Demokratieförderung leisten. Die Rechtsvertretung betont das öffentliche Interesse an dem Thema des Albums im Vorfeld des 70. Jahrestages des Grundgesetzes.